Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Anders verhält es sich, wenn Sie komplett privat versichert oder beihilfeberechtigt sind bzw. eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bei einer privaten (Zusatz-)Versicherung hängt es dann vom abgeschlossenen Tarif ab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Heilpraktikerleistungen übernimmt.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Versicherung Heiilpraktikerleistungen umfasst? Fragen Sie am besten einfach dort nach.
Das Gebührenverzeichnis
Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da dieses Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze zwischenzeitlich nicht angepasst wurden, berechne ich teilweise Honorarsätze oberhalb der Höchstgrenzen der GebüH. Die gängigen Sätze der GebüH werden in der Regel von den privaten Krankenkassen anerkannt. Unabhängig des Erstattungsbetrages Ihrer Versicherung oder Beihilfe sind Differenzen von Ihnen selbst zu begleichen.
Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern nach GebüH. Die Behandlungsleistungen richten sich nach ihrer Notwendigkeit. Selbstverständlich bespreche ich Therapieplan und Kosten vor Ihrer Behandlung mit Ihnen.
Preise
Honorar
120 € 60 Minuten
Kürzere Termine werden entsprechend anteilig berechnet.
Kochabend
250 €
max. 5 Personen 3 Stunden exkl. Lebensmittel
Schulprojekte
Individuell je nach Aufwand – bitte sprechen Sie mich an.
Prüfungsvorbereitung
60 € 45 Minuten
270 € 5 x 45 Minuten
Kann je nach Aufwand und Personenzahl variieren, bitte sprechen Sie mich an.