Behandlungs­kosten

Wer bezahlt?

Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Anders verhält es sich, wenn Sie komplett privat versichert oder beihilfeberechtigt sind bzw. eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bei einer privaten (Zusatz-)Versicherung hängt es dann vom abgeschlossenen Tarif ab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Heilpraktikerleistungen übernimmt.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Versicherung Heiilpraktikerleistungen umfasst? Fragen Sie am besten einfach dort nach.

Das Gebühren­verzeichnis

Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da dieses Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze zwischenzeitlich nicht angepasst wurden, berechne ich teilweise Honorarsätze oberhalb der Höchstgrenzen der GebüH. Die gängigen Sätze der GebüH werden in der Regel von den privaten Krankenkassen anerkannt. Unabhängig des Erstattungsbetrages Ihrer Versicherung oder Beihilfe sind Differenzen von Ihnen selbst zu begleichen.

Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern nach GebüH. Die Behandlungsleistungen richten sich nach ihrer Notwendigkeit. Selbstverständlich bespreche ich Therapieplan und Kosten vor Ihrer Behandlung mit Ihnen.

Preise

Honorar

120 €
60 Minuten

Kürzere Termine werden entsprechend anteilig berechnet.

Kochabend

250 €

max. 5 Personen
3 Stunden
exkl. Lebensmittel

Schulprojekte

 

Individuell je nach Aufwand – bitte sprechen Sie mich an.

Prüfungs­vorbereitung

60 €
45 Minuten

270 €
5 x 45 Minuten

Kann je nach Aufwand und Personenzahl variieren, bitte sprechen Sie mich an.