Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Anders verhält es sich, wenn Sie komplett privat versichert oder beihilfeberechtigt sind bzw. eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bei einer privaten (Zusatz-)Versicherung hängt es dann vom abgeschlossenen Tarif ab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Heilpraktikerleistungen übernimmt.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Versicherung Heiilpraktikerleistungen umfasst? Fragen Sie am besten einfach dort nach.